Rürup-Rente
Politisch wird stark für eine zusätzliche private oder betriebliche Altersvorsorge geworben, da die gesetzliche Vorsorge in Zukunft nur noch den Grundbedarf abdecken wird, aber nicht mehr den Lebensstandard sichern kann.
Die Basisrente, umgangssprachlich als Rürup-Rente (nach dem Ökonomen Bert Rürup) bekannt, ist eine Form der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie beruht auf einem Rentenversicherungsvertrag, der in den Leistungskriterien und der steuerlichen Behandlung, der gesetzlichen Rente entspricht. Allerdings ist die Basisrente nicht umlagefinanziert, sondern kapitalgedeckt.
Im Unterschied zur klassischen privaten Rentenversicherung gibt es bei der Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht, d. h. der angesparte Betrag darf nicht in einer Summe ausgezahlt werden, sondern wird lebenslang verrentet. Die Verrentungspflicht gilt für alle Leistungsmerkmale des Vertrages, wie Todesfallleistung, Berufsunfähigkeitsrente oder Beitragsrückgewähr als Todesfallleistung.
Ein großer Vorteil bei der Rürop-Rente ist u.a. die flexible Besparung. So kann z.B. ein Selbständiger mit geringen monatlichen Beträgen beginnen, um die Kosten niedrig zu halten. Auf der anderen Seite kann der man mit Einmalzahlungen wieder ergänzen, wenn das Budget und die Geschäftsentwicklung dies erlauben, um weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.
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