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Lebensversicherung

Die Rente vom Staat ersetzt das Einkommen das man als Erwerbstätiger hatte nicht. Es entsteht im Rentenalter daher eine finanzielle Lücke. Die private Altersvorsorge dient dazu diese Lücke zu schliessen und soll dafür sorgen das man im Alter seinen Lebensstandard halten kann und sich nicht einschränken muss.

Die erste Lebensversicherung wurde 1583 in England dokumentiert. Mit heutigen Lebensversicherungen hatte sie aber nur wenig gemein - sie war eher einer Wette vergleichbar. 1765 wurde in England die Equitable Life Assurance gegründet, die erste Versicherungsgesellschaft, die Versicherungsangebote mit mathematischen Methoden kalkulierte. 1827 wurde die erste deutsche Lebensversicherung gegründet: Die Vielfalt von Lebensversicherungen lässt sich in vier grosse Gruppen einteilen:

- Risikolebensversicherung
- Kapitallebensversicherung
Fondsgebundene Lebensversicherung
Rentenversicherung

Eine Lebensversicherung ist eine Versicherung, die das biometrische Risiko (meist Todesfall oder Langlebigkeit) der versicherten Person wirtschaftlich absichert. Im Lebensversicherungsvertrag wird eine Versicherungsleistung vereinbart, die im vertraglich vereinbarten Versicherungsfall – meist Tod während einer bestimmten Zeit (Todesfallversicherung) oder Erleben eines bestimmten Zeitpunktes (Erlebensfallversicherung) – an den Versicherungsnehmer oder einen anderen Bezugsberechtigten ausgezahlt wird.

Als Lebensversicherungen werden nur Individualversicherungen bezeichnet; die hiervon klar zu trennende Sozialversicherung sichert ähnliche Risiken ab, die aber nicht auf einem Versicherungsvertrag beruhen.

Lebensversicherungen zählen zu den Personenversicherungen, da das versicherte Risiko direkt in der Person liegt. Sie werden fast stets als Summenversicherung abgeschlossen, die Versicherungsleistung wird also im Versicherungsfall in Höhe einer vertraglich vereinbarten Versicherungssumme als Geldleistung erbracht. Die Höhe des durch den Versicherungsfall tatsächlich entstandenen Schadens spielt dabei keine Rolle.

Je nach vertraglicher Vereinbarung kann neben oder statt Tod oder Erleben auch der Eintritt schwerer Krankheiten, die Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit oder andere, direkt mit dem menschlichen Leben zusammenhängende Gefahren als Versicherungsfall bestimmt sein und damit eine Leistung auslösen.

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