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Die Altersvorsoge

Die heutige Altersvorsorge setzt sich aus den „drei Säulen“ zusammen:

1. Säule:
Die gesetzliche Vorsorge (Einzahlungen von Pflichtbeiträgen in die gesetzliche Rentenversicherung während des gesamten Erwerbslebens. Dazu zählen die Gesetzliche Rente, die Alterssicherung der Landwirte, die Berufsständische Versorgung und die Beamtenversorgung.

Die gesetzliche Vorsorge (von Reichskanzler Bismarck geschaffen) basiert auf dem Umlageverfahren d. h. die eingezahlten Beiträge werden nicht gespart, sondern sofort für die laufenden Rentenzahlungen an die jeweiligen Rentner verwendet. Daher besteht auch kein Anspruch auf Rückzahlung der eingezahlten Beiträge, sondern nur auf Beteiligung an den laufenden Einnahmen.

2. Säule:
Ergänzende erwerbsbasierte Alterssicherung. Dazu gehört hauptsächlich die Betriebliche Altersvorsorge, aber auch die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes. Hier mal zusammengefasst: 

- Direktzusage: Der Arbeitgeber bildet Rückstellungen
(beitragspflichtig im  Pensionssicherungsverein)

- Unterstützungskasse: „Reservepolsterfinanziert"
kein Rechtsanspruch (beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein)

- Pensionskasse: Selbständiges Versicherungsunternehmen
(Einzahlungen sind steuerlich limitiert)

- Direktversicherung: Produkt einer Lebensversicherungsgesellschaft
(ähnlich zur Pensionskasse)

- Pensionsfonds: Hohe Aktienquote zulässig
(beitragspflichtig im Pensionssicherungsverein)

3. Säule:
Die Private Vorsorge ist die eigenverantwortliche Ansparung von Eigenkapital wie z.B. Aktienfonds-Sparpläne, Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebensversicherung oder Immobilienbesitz.

Die Rentensituation:
Die junge Generation kommt für die Rente der alten Generation auf (Generationenvertrag), dies beruht auf dem sogenannten Solidaritätsprinzip. Aufgrund der Alterspyramide müssen aber zukünftig immer weniger Arbeitnehmer die Versorgung von immer mehr Rentnern finanzieren, was zu steigenden Rentenversicherungsbeiträgen für die Erwerbstätigen führt. Eine unumgängliche Tatsache, wenn die Rentenleistungen an den einzelnen Rentner nicht reduziert werden sollen.

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